OSZE Konferenz in Warschau:
UPF-Deutschland fordert politische Parteien zu mehr Fairness im Umgang mit religiösen Minderheiten auf
In einem schriftlich und mündlich vorgetragenen statement am 29.09.2009 während der OSZE Konferenz „Human Rights Implementation Meeting“ in Warschau forderte die UPF-Deutschland die Bundesregierung auf, sich bei den politischen Parteien für einen fairen Umgang mit religiösen Minderheiten einzusetzen. Wie die UPF aus zuverlässigen Quellen erfahren haben will, führen einige Parteien inoffiziell „schwarze Listen“ über Organisationen und religiöse Minderheiten, verbunden mit der Anweisung an ihre Funktionäre, keinerlei Kontakte mit dieser Gruppierungen aufzunehmen und Anfragen abschlägig oder überhaupt nicht zu beantworten. Dies sei vor allem bei den Parteien Bündnis 90/Die Grünen und der FDP bekannt. Bei der FDP sei dieses Verhalten besonders gravierend, weil sie in der nächsten Legislaturperiode der Bundesregierung angehören wird.
Als zweiten Punkt erläuterte die UPF-Deutschland den Fall der Jugendorganisation Youth Service Initiative e.V. (YSI), die von kirchlichen Stellen fälschlicherweise als „Frontorganisation der Vereinigungskirche“ bezeichnet wurde mit der Konsequenz, dass in Frankfurt sämtliche kirchlich geführte Einrichtungen die vorher gut und harmonisch verlaufende Zusammenarbeit abrupt beendeten. Eine Klarstellung vom Gründer der YSI wurde ebenso ignoriert, wie der Versuch, in persönlichen Gesprächen die Situation zu klären. Die UPF forderte die Bundesregierung auf, bei der Vergabe von Geldern genau darauf zu achten, dass die betroffenen Organisation, besonders die kirchlich getragenen, nicht gegen Mitarbeiter diskriminieren, nur weil diese einer religiösen Minderheit angehören. Andernfalls, so die Forderung der UPF, sollten die staatlichen Gelder eingestellt werden.
Andere NGOs aus Deutschland, die statements abgaben, waren die Deutsch-Türkische Gesellschaft in Stuttgart und der Türkische Akademiker Bund. Beide Organisationen beklagten die Schwierigkeiten, welche islamische Organisationen besonders beim Bau von Moscheen zu überwinden hätten. Besonders kritisiert wurde die vom Bundesinnenministerium ins Leben gerufene „verdachtsunabhängige Moscheenkontrollen“. Dabei wird eine Moschee von Polizeikräften umstellt und die Gläubigen nach dem Freitagsgebet einer Kontrolle unterworfen. Besonderes Aufsehen erregte eine Kontrolle in Wolfburg im Jahre 2007, bei der den kontrollierten Muslimen ein Stempel auf den Unterarm aufgedrückt wurde, um so zu vermeiden, dass Personen doppelt kontrolliert werden.
Die statements wurden verlesen im Rahmen der Working session 2: Fundamental freedoms. Gastsprecher für diese Sitzung war Abdulfattah Amor, der langjährige Beauftragte des UNO Menschenrechtskomitees. In seiner Ansprache machte Amor deutlich, dass es in Sachen Religionsfreiheit keine Kompromisse geben dürfe. Schon gar nicht kann sich der Staat anmaßen, eine Unterscheidung zwischen „richtigen“ und „falschen“ Religionen vorzunehmen. Es ist das Recht eines mündigen erwachsenen Menschen, sich in eigener Verantwortung einer Religion anzuschließen und diese gegebenenfalls auch zu wechseln. Solange kein strafrechtlich relevanter Tatbestand vorliegt, hat der Staat und seine Organe strikte Neutralität zu wahren. Wenn ein Staat eine ordentliche Registrierung als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Religion vorschreibt, wie das in vielen Staaten der ehemaligen Sowjetunion der Fall ist, so darf diese Maßnahme nicht dazu verwenden werden, unerwünschte Religionsgemeinschaften überhaupt nicht zuzulassen.
An der OSZE Konferenz in Warschau, die noch bis zum 9. Oktober tagt, nehmen an die 1000 Vertreter der Mitgliedsstaaten und zahlreicher NGOs teil. Ziel der Konferenz ist, die Mitgliedsstaaten dahingehend zu überprüfen, inwieweit Zugeständnisse und Versprechen bezüglich Menschenrechte und Religionsfreiheit auch tatsächlich in die Realität umgesetzt wurden.
Fritz Piepenburg